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   BSG, 14.02.1962 - 11 RV 1056/59   

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BSG, 14.02.1962 - 11 RV 1056/59 (https://dejure.org/1962,9400)
BSG, Entscheidung vom 14.02.1962 - 11 RV 1056/59 (https://dejure.org/1962,9400)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 1962 - 11 RV 1056/59 (https://dejure.org/1962,9400)
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  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 14.02.1962 - 11 RV 1056/59
    daß das Nieren- und Blasenleiden, das nach dem vom LSG festgestellten Sachverhalt zum Tod des W" geführt hat, bei sachgemäßer ärztlicher Behandlung hätte beseitigt oder jedenfalls insoweit aufgehalten werden können, daß der Tod voraussichtlich um wenigstens ein Jahr später als im Oktober 4945 eingetreten wäre° Wenn sich insoweit nichts feststellen läßt, ist die Berufung des Beklagten begründet; die Kläger müssen gegen sich gelten lassen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs zwischen den Verhältnissen in der Tschechoslowakei im Jahre 1945 und dem Tod des W° mediziniSch nicht nachweisen läßt (BSG 6, 70 ff, 72)3 Wenn sich dagegen feststellen läßt, es sei wahrscheinlich, daß die Verhältnisse" die für die Deutschen in der Tschechoslowakei im Jahre 1945 bestanden haben, eine wesentliche Bedingung für den Tod des W° oder für seinen vorzeitigen Tod an dem Nieren- und Blasenleiden gewesen sind? wären die Ansprüche der Kläger begründet und die Berufung des Beklagten zurückzuweisen° Die Sache ist deshalb zu neuer Entscheidung an das LSG zurückzuverweisen (% 170 Abs° 2 Satz 2 SGG)" Die Entscheidung über Kosten bleibt Urteil.
  • BSG, 06.12.1955 - 9 RV 142/54
    Auszug aus BSG, 14.02.1962 - 11 RV 1056/59
    Abs° 4 Buchsto d BVG unrichtig angewandt; wie der 9" Senat des BSG in dem sogenannten "Königsberger Urteil" (BSG 2, 99 ff", 402, 405) nach der Überzeugung des erkennenden Senats zutreffend ausgeführt hat, bedeutet die Einfügung des Wortes "besonderen" vor dem Wort "Gefahr" nicht, wie das LSG angenommen hat, eine Einschränkung des zu berücksichtigenden Eggsgnenkreises, sondern eine Einschränkung des â- gfahggnf kreises, das unterscheidende Merkmal für die Abgrenzung der allgemeinen mit der Besetzung zusammenhängenden Gefahren von den "besonderen" Gefahren ist nicht in der Person der Gefährdeten oder ihrer Zahl, sondern in der Gefahrenquelle zu suchen (BSG aaO), Nun vermögen zwar Einwendungen, die die Anwendung des materiellen Rechts betreffen, die Statthaftigkeit einer Revision, wenn sie nicht zugelassen ist (S 462 Abs° 4 Nr° 4 SGG) und auch nicht auf die unrichtige Anwendung der für das Gebiet der Kriegsopferversorgung geltenden Kau- {4 salitätsnorm (% 462 Abs" 4 Nr" 5 SGG) gestützt werden kann, , nicht zu begründen; für die Frage, ob das Verfahren des LSG an einem wesentlichen Mangel leidet, kommt es auch allein auf den sachlich-rechtlichen Standpunkt des LSG an, nicht darauf, ob dieser sachlich"rechtliche Standpunkt nach der '7 .
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